Zeitkonto - Kurze Zusammenfassung des Zeitkonto-Modells

Zeitkonto (§ 61 Abs. 13 bis 19 Gehaltsgesetz):

 

Für Lehrer/innen gibt es das Zeitkonto-Modell seit dem Schuljahr 2009/10

Und so funktioniert es: Mehrdienstleistungen werden auf Wunsch der/s Lehr/in nicht ausbezahlt, sondern als Zeitguthaben (Zeitkonto) gespeichert. Der Verbrauch des „angesparten“ Zeitguthabens erfolgt grundsätzlich nur in Form einer mindestens 50%-igen Freistellung für ein ganzes Unterrichtsjahr. Nicht verbrauchte Zeitguthaben werden auf Antrag, im Fall des Ausscheidens aus dem Dienststand oder der Überstellung in eine andere Besoldungsgruppe auf Basis der aktuellen besoldungsrechtlichen Stellung wie Überstunden vergütet.

  • Möglich für Pragmatisierte (Beamte) und Vertragslehrer/innen (unbefristet IL [Entlohnungsschema] und vollbeschäftigt).
  • Leider nicht mehr möglich für Lehrpersonen im neuen Dienstrecht
  • Zu beachten:

o Erklärung ist bis 30. September des betreffenden Unterrichtsjahres abzugeben und ist unwiderruflich.
o MDL können zur Gänze oder in einem bestimmten %-Satz als Wochen-Werteinheiten dem Zeitkonto gutgeschrieben werden.
o Jahresnorm ist 720 WE für BundeslehrerInnen bzw. die Jahreslehrverpflichtungsstunden bei LandeslehrerInnen.

  • Bsp: 5 MDL – durchschnittlich 36 Wochen geleistet. 180 WE werden auf das Zeitkonto gutgeschrieben.

Zwei (vier) Jahre durchschnittlich 5 MDL ist eine 50 %-ige (100%-ige) Freistellung für ein ganzes Jahr bei vollem Bezug möglich.

  • Verbrauch der Zeitkontogutschrift

o Die gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten können ab Beginn des 50. Lebensjahres „verbraucht“ werden.
o Die frei werdenden Wochenstunden müssen von einer neu aufzunehmenden Lehrkraft übernommen werden - außer es ist dies

   organisatorisch nicht erforderlich.
o Der Verbrauch ist zu bewilligen, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen dagegenstehen.
o Eine Freistellungen bis zum Pensionsantritt muss bewilligt werden!
o Eine Freistellung muss- außer bei Pensionierung! - mindestens für ein ganzes Schuljahr erfolgen.
o eine Freistellung ist im Ausmaß von 50% bis 100% Prozent der Lehrverpflichtung möglich (Herabsetzung).
o Für eine volle Freistellung sind 720 Wochen-Werteinheiten für Bundeslehrer/innen bzw. die Jahreslehrverpflichtungsstunden bei 

   LandeslehrerInnen erforderlich
o Während einer gänzlichen Freistellung darf die Lehrkraft nicht zur Dienstleistung herangezogen werden
o Während einer teilweisen Freistellung besteht ein Schutz gegen zusätzliche dienstliche Inanspruchnahme wie während der

   Herabsetzung der Lehrverpflichtung
o Nicht durch Freistellung verbrauchte Wochen-Werteinheiten sind unter Zugrundelegung der aktuellen (Antragstellung, Ausscheiden …)

   besoldungsrechtlichen Stellung zu vergüten.Und zwar auf Antrag, im Fall des Ausscheidens aus dem Dienststand oder der Überstellung in

   eine andere Besoldungsgruppe

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Kommentare: 51
  • #1

    Schuetz Emilie (Sonntag, 16 November 2014 23:09)

    sehr geehrte Damen und Herren,
    wie komme ich zu einem Berechnungsbeispiel für die Konsumation meines Zeitkontos unmittelbar vor Pensionsantritt. Ich habe bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 ca. 260 WE auf meinem Konto angespart und habe gelesen, dass für 1 Monat 60 WE und für einen Tag 2 WE abgebucht werden. Ich komme nicht ganz klar mit der Berechnung. In OÖ beginnt das Schuljahr 2015/16 am 14. September, werden dann trotzdem 60 WE abgebucht oder reduziert sich das auf den tatsächlichen Beginn des Schuljahres, bzw. Dezember und Jänner (Weihnachtsferien) od. auch die dazwischenliegenden freien Feiertage?

    Herzlichen Dank im Voraus für die Auskunft!

  • #2

    oeliug (Montag, 17 November 2014 18:59)

    Liebe Kollegin Schuetz
    Die Daten stimmen: 2 WE pro Tag oder 60 WE pro Monat.
    Siehe dazu die Ausführungen unten:
    Zu den Fragen. Das SJ beginnt am 14.09. -> 17 Tage * 2 WE und dann geht es weiter mit je 60 WE pro Monat, egal ob Ferien usw.
    Rechnung: 260WE - 34 WE ab 14. Sept - 3*60WE Okt, Nov, Dez, - 46 WE bis 23. Jan.
    Tipp: Wenn Sie die Frage auf unserem Informations-, Diskussions- und Bildungsforum www.bildung-forum.net stellen, ist eine schnellere Antwort möglich
    LG Manfred Sparr
    INFO:>> Das Zeitkontomodell steht im Gehaltsgesetz § 61,
    Abs.13-19, bzw. LandeslehrerDienstrechtsGesetz §
    50, Abs.12-18 und gilt auch für VertragslehrerInnen,
    da gemäß § 45 Abs. 1 VBG vorgesehen ist, dass der §
    61 des Gehaltsgesetzes auf VertragslehrerInnen
    sinngemäß anzuwenden ist.

    Für eine gänzliche Freistellung für ein ganzes Schuljahr
    sind bei BundeslehrerInnen 720 MDL-Werteinheiten,
    bei LandeslehrerInnen die jeweilige Jahresunterrichtsverpflichtung
    erforderlich. Unmittelbar vor Pensionsantritt
    kann auch monats- bzw. tageweise die
    Freistellung konsumiert werden, es sind dann jeweils
    1/12 bzw. 1/360 der Jahresstunden erforderlich.<<

  • #3

    Mag. Aloisia Ritter (Freitag, 24 Juni 2016 10:11)

    Ich habe im Zeitkonto 656 Stunden (574 Werteinheiten) angespart und wollte diese Stunden nutzen, um früher in Pension gehen zu können - genau das ist mir aber abgelehnt worden. Die Begründung der Ablehnung war, dass ich kein ganzes Jahr angespart habe. Geplant war unmittelbar vor Pensionsantritt 10 Monate das Zeitkonto zu konsumieren. Was kann ich tun? Danke für Ihre Antwort. (Fachberufsschule für Tourismus, Warmbad Villach)

  • #4

    Josef Gary Fuchsbauer (Sonntag, 26 Juni 2016 17:20)

    Liebe Aloisia!
    Die gesetzlichen Bestimmungen stehen einerseits im Gehaltsgesetz:
    www.jusline.at/61_Vergütung_für_Mehrdienstleistung_GehG.html
    ab Absatz 13,
    andererseits im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
    www.jusline.at/50_Mehrdienstleistung_der_Landeslehrer_an_allgemein_bildenden_Pflichtschulen_LDG_1984.html
    ab Absatz 12.
    In letzterem steht in Absatz 15 unter 4.
    "Der Verbrauch hat im Rahmen einer Herabsetzung der Jahresnorm für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50 bis 100 vH zu erfolgen. Im Schuljahr, in dem der Landeslehrer in den Ruhestand versetzt wird oder übertritt, ist ein Verbrauch auch für einen Teil des Schuljahres zulässig."

    Drum versteh ich den LSR f. Kaernten in dieser Ablehnung nicht.
    Wann bist du geboren? Wann erreichst du daher das gesetzliche Pensionsalter oder wann willst du in Ruhestand treten?

    Es gibt uebrigens auch die Moeglichkeit mit weniger als den fuer eine ganze Freistellung fuer ein ganzes Jahr notwendigen angesparten Stunden
    trotzdem ein ganzes Jahr frei zu nehmen, naemlich in Kombination mit einer freiwilligen Teilbeschaeftigung.
    ZB bei 80% der Jahresstunden angespart:
    Ich beantrage fuer das Schuljahr 16/17 die Herabsetzung der Lehrverpflichtung auf 80% und die Nutzung des Zeitkontos mit 80%.
    Wenn du gleichzeitig beantragst, dass die Pensionsberechnung wie bei Vollbeschaeftigung erfolgt, dann zahlst du zwar a bissl mehr Pensionsbeitrag, das Jahr wird aber fuer die Pensionsberechnug wie bei Vollbeschaeftigung gewertet.

    LG Gary, OeLI-UG, 0680 2124358

  • #5

    Helmut Neumayr (Mittwoch, 13 September 2017 15:55)

    Kann man Zeitkontostunden auch an aufeinander folgenden Jahren konsumieren?

  • #6

    Manfred Sparr (Mittwoch, 13 September 2017 19:54)

    Lieber Helmut Neumayer
    Bitte könntest du deine Frage ein wenig präzisieren. Mir ist nicht ganz klar, was du damit meinst.
    LG
    Manfred

  • #7

    Helmut Neumayr (Donnerstag, 14 September 2017 14:22)

    Wenn man genug Stunden angespart hat um z.B. 2 Jahre "abbauen" zu können, dürften die beiden Jahre auch "hintereinander" konsumiert werden?

  • #8

    Helga Mayer (Dienstag, 06 März 2018 23:42)

    Kann ich mein Guthaben von 720 Werteinheiten auch dafür verwenden um nicht schon mit 60 sondern erst mit 61 in Pension zu gehen? Also arbeiten bei 60 und dann ein Jahr "frei" und erst danach Pensionsantritt.

    Danke!

  • #9

    Josef Gary Fuchsbauer (Mittwoch, 07 März 2018 16:47)

    Liebe Kollegin!
    Da du mit 60 in Pension gehen kannst, bist du offenbar Vertragslehrerin.
    Und du kennst wahrscheinlich die Vorteile des Weiterarbeitens nach dem gesetzlichen Pensionsalter: Von 60-63 werden nur die halben Pensionsbeitraege abgezogen (aber trotzdem voll fuer die Pension angerechnet). Und fuer jedes Jahr, das du von 60-63 weiterarbeitest und spaeter in Pension gehst, bekommst du bei der Pensionsberechnung einen Zuschlag von 4,2 Prozent.
    Natuerlich kann dieses "Weiterarbeiten" in Form der Nutzung des Zeitkontofreijahres geschehen.
    Du darfst nur den Termin des Ansuchens nicht uebersehen: Bis spaetestens 1. Maerz im Fruehjahr vor Beginn des gewuenschten freien Schuljahres.
    LG Gary, OeLI-UG, 0680 2124358, fuchsbauer@oeli-ug.at

  • #10

    Verhounig Erni (Donnerstag, 15 November 2018 15:59)

    Ich habe ab dem 50. LJ mit dem Zeitkonto begonnen (da ich falsch informiert war). Genau ab diesem SJ verrichte ich meinem Dienst für 2 Dienstgeber (neue Schulform im Hause, 1x Bund, 1x Land). Daher habe ich offiziell keine MDL mehr, obwohl ich ca. 140 % Einsatz bringe. Daher falle ich um diese Möglichkeit um und empfinde es als Diskriminierung. Gibt es hier alternative Ansätze?
    Außerdem interessiert mich auch die Form des Sabaticals - kann man als teilbeschäftigter Lehrer eines Dienstgebers auch Sabatical in Anspruch nehmen?
    GLG Erni Verhounig

  • #11

    Josef Gary Fuchsbauer (Donnerstag, 15 November 2018 20:22)

    Trost a) 140%-Beschaeftigung zB als Bundeslehrer/in bringt wegen der schlechten Zahlung unserer MDL nur ca 127% Bruttogehalt, waehrend du bei deiner geteilten Beschaeftigung von jedem Dienstgeber den entsprechenden vollen Prozentsatz bekommst.
    Trost b) Ja, auch als Teilbeschaeftigte kannst du um eine Sabbaticalrahmenzeit mit einem Freijahr ansuchen.
    Nachteil b) Auf ein tatsaechliches Freijahr kommst du bei 2 Dienstgebern allerdings nur, wenn beide die Sabbaticalrahmenzeit mit demselben Freijahr genehmigen.
    Nachteil a) Es gibt keine Ueberstundenansparmoeglichkeit in deiner Situation.
    Wir koennen die Details und Loesungsmoeglichkeiten deiner Situation/Wuensche gern auch per Mail bepsrechen.
    LG Gary, fuchsbauer@oeli-ug.at

  • #12

    Wallner (Sonntag, 24 März 2019 18:00)

    Ich möchte um ein Sabbatical mit einer Rahmenzeit von zwei Jahren ansuchen. Für das 1. Jahr würde ich meine Lehrverpflichtung auf 60% reduzieren und dafür mein Guthaben am Zeitkonto verbrauchen. Somit hätte ich dann eine unterrichtsfreie Zeit von zwei Jahren.
    Ist das möglich?
    LG

  • #13

    ÖLI-Redaktion (Sonntag, 24 März 2019 19:19)

    #Wallner: Ja, das ist möglich. Ausbezahltes Monatsgehalt für zwei Jahre beträgt 30% vom Monatsbezug bei Vollbeschäftigung

    Bitte beachte die Hinweise im Dienstrechtsskriptum S 30.

    Download des Dienstrechtsskriptums auf dieser HP - Recht>Dienstrechtskriptum : https://www.oeliug.at/recht/dienstrechtsskriptum/
    LG

  • #14

    Gerhard Raab (Dienstag, 18 Juni 2019 17:56)

    Ich bin Lehrer am Ella-Lingens-Gymnasium in 1210 Wien. Ich habe bis jetzt 635 Stunden auf meinem Zeitkonto angespart und möchte mir dies auszahlen lassen. Wie gehe ich da vor? Gibt es dafür ein Formular oder reicht die Bekanntgabe in der Administration oder im Sekretariat? Geht das formlos?

    Danke und lg
    Gerhard Raab

  • #15

    ÖLI-Redaktion (Dienstag, 18 Juni 2019 20:42)

    Hallo Gerhard

    das Ansuchen um Auszahlung des Zeitkontos erfolgt
    formlos
    schriftlich
    und über den Dienstweg (also in der Schule abgeben, die leiten es an die Bildungsdirektion weiter)


    BSP - Vorlage:

    Titel Name
    Schule
    Straße der Schule
    BLZ Ort


    An die
    Bildungsdirektion für ...Bundesland....
    Straße
    BLZ Ort
    DIENSTWEG

    Bregenz, ….Datum...

    Antrag: Zeitkonto lt. GG § 61 – Auszahlung des Restguthabens


    Ich beantrage die Auszahlung der am ...Datum... auf meinen Zeitkonto vorhanden Zeitgutschrift.



    Mit freundlichen Grüßen


    Titel Name

  • #16

    Maria Besenhofer (Mittwoch, 19 Juni 2019 19:14)

    Wenn man den 1. März für die Beantragung der Freitstellung versäumt hat, aber aus Krankheitsgründen 50% reduzieren möchte, ist dann trotz Fristversäumnis eine Bewilligung möglich?

  • #17

    ÖLI-Redaktion (Mittwoch, 19 Juni 2019 19:25)

    Liebe Kollegin Besenhofer Maria
    Ja, vor allem wenn der Grund für die Reduzierung (in diesem Fall die Krankheit) erst später eingetreten (bzw. soweit verschlechtert hat), dass eine Reduktion der Lehrverpflichtung erforderlich ist.
    LG

  • #18

    Astrid Mellak (Dienstag, 03 September 2019 11:38)

    Sehr geehrte Damen und Herren, eine Frage zur Auszahlungsmodalität des Zeitkontoguthabens: wird der Auszahlungsbetrag zum Gehalt dazugezählt, muss ich also in diesem Jahr/Monat mehr Steuern zahlen oder ist das bereits ein versteuerter Betrag????
    Zweite Frage: Wenn ich im letzten Dienstjahr 50% arbeite und 50% mittels Zeitkontoverbrauch auf die volle Lehrverpflichtung auffülle, wirkt sich das dann auf die Pensionshöhe aus? Wie werden die Pensionsbeiträge da berechnet? Und hat das Einfluss auf die Höhe der Abfertigung?
    Ich bin Vertragslehrerin des Bundes.
    Herzlich A. Mellak

  • #19

    Josef Gary Fuchsbauer (Dienstag, 03 September 2019 23:35)

    Zeitkontoauszahlung ist Ueberstundenbezahlung und es gelten die dafuer ueblichen Regeln, also auch die Steuerbestimmungen: Bezugszahlungen sind in jenem Jahr zu versteuern, in dem sie ausgezahlt werden (das macht aber eh der Dienstgeber).
    Wenn im letzten Jahr (konkret geht es bei der Abfertigung um das letzte Monat) voller Bezug besteht (und das ist bei
    50% arbeiten und 50% Zeitkontoverbrauch dr Fall), wird auch die Abfertigung vom vollen Monatsbezug berechnet.
    Die Pensionsbeitragsberechnung richtet sich nach dem Bezug bis zur Hoechstbeitragsgrundlage, wobei es keine Rolle spielt, ob der Bezug vom Arbeiten und/oder Zeitkontoverbrauch kommt. Beides wirkt sich gleich aufs Pensinskonto und somit auf die spaetere Pension aus.

  • #20

    Erich Waldmann (Montag, 23 September 2019 15:43)

    Kann ich auch einen Teil des Zeitkontos vorzeitig auszahlen lassen. Z.B. 2Jahre angespart. 2Jahre vor Pension. 1 Jahr jetzt auszahlen, 1 Jahr arbeiten, letztes Jahr Zeit nehmen.

  • #21

    Gary (Montag, 23 September 2019 15:57)

    NEIN: Auszahlen kann man sich immer nur das im Moment vorhandene ganze Zeitkonto lassen.
    Wenn ein Teil als Zeit und ein Teil in Geld genutzt werden soll, dann geht nur diese Reihenfolge:
    Antrag bis 1.3. fuer das kommende Schuljahr das Zeitkonto als Zeit zu nutzen.
    (Danach evt nochmal bis 1.3. fuer das wieder danach kommende Schuljahr das Zeitkonto als Zeit zu nutzen. Solang man halt will und solang genug am Zeitkonto drauf ist. Wenn an die Zeitkontofreiphase die Pensionierung anschließt [egal ob Hackler-, Korridor-, Alterspension], dann kann die Freiphase auch von Schuljahresbeginn bis zum Monatsende der Pensionierung laufen.)
    Wenn ich all meine gewuenschte Zeit verbraucht habe, kann ich beantragen, dass das Zeitkonto ausgezahlt wird.
    Wenn ich aus dem Zeitkonto in Pension gehe, brauche ich die Auszahlung nicht beantragen, weil es im Gesetz steht, dass beim Ausscheiden aus dem Lehrer*innenschema das Zeitkonto auszuzahlen ist.

  • #22

    Gregor (Donnerstag, 26 September 2019 16:52)

    Lieber Gary!
    Ich bin 44 Jahre alt und seit 19 Jahren im Dienst, erwäge jetzt, die MDL heuer aufs Zeitkonto zu legen. Kann ich auch vor dem 50. Lebensjahr die Auszahlung beantragen, falls ich z.B. in 4 Jahren mehr Geld brauche als heuer und mich gegen die Verwendung für eine (Teil-)Freistellung entscheide? Und: Wird das Geld dann monatlich oder auf einmal ausgezahlt? (Dem Gesetz entnehme ich, dass - lt. Abs. 18 - nur eine Auszahlung des gesamten angesparten Zeit-Guthabens möglich ist.)
    Vielen Dank für eure Auskunft!!

  • #23

    Gary (Freitag, 27 September 2019 10:14)

    Die Auszahlung kann JEDERZEIT, also auch bevor du 50 bist, beantragt werden - allerdings nur in einem, sodass dann der Dienstgeber die am Zeitkonto vorhandenen MDL so berechnet, als waeren sie im Monat der Auszahlungsbeantragung gehalten worden und dann auch in einem auszahlt.

  • #24

    Erich Lengheim (Samstag, 21 Dezember 2019 10:20)

    Ich bin Landeslehrer in Wien und möchte mit Ende des Schuljahres 2020/21 (1. September 2021) mit 62 Jahren und 7 Monaten in die Korridorpension (mit Abschlägen) gehen. Kann ich die angesparten Werteinheiten (ca. 600) auf meinem Zeitkonto im Anschluss daran konsumieren? Habe ich dann weniger Abschläge?

  • #25

    Josef Gary Fuchsbauer (Samstag, 21 Dezember 2019 12:34)

    Lieber Kollege!
    Das ist moeglich und es ist dabei wie folgt vorzugehen:
    Ansuchen bis spaetestens 1.3.2021 im Dienstweg an die Bildungsdirektion einbringen - und zwar in einem Schreben folgende 2 Punkte:
    a) Ansuchen um Nutzung der am Zeitkonto angesparten Zeit ab Beginn des Schuljahres 2021/22 für volle Unterrichtsfreistellung bis zum spaetestmoeglichen Zeitpunkt.
    b) Ansuchen um Ruhestandsversetzung nach Ende des Verbrauchs des Zeitkontos.
    (Eine Ende des Zeitkontoverbrauchs während eines Schuljahres ist nur bei anschließendem Pensionsantritt moeglich.)
    Da die Ruhestandsversetzung dadurch um 9 oder 10 Monate spaeter erfolgt, werden die Pensionsabschlaege real um ca 4 Prozent geringer ausfallen und die Pension vermutlich danach um ca 80 Euro pro Monat (grobe Schaetzung) hoeher sein.
    Falls eine genauere Vorausberechnung gewuenscht ist, bitte maile an fuchsbauer@oeli-ug.at, damit wir Details austauschen.

  • #26

    Erich Lengheim (Montag, 23 Dezember 2019 15:19)

    Lieber Gary!
    Vielen Dank für die Informationen! Du bist der Erste seit 2 Jahren (inkl. Stadtschulrat f. Wien, Bildungsdirektion, …..), der mir geantwortet hat! Ich würde mich gerne in einem Jahr wegen einer genaueren Vorberechnung bei dir melden.
    Vielleicht gelingt es mir bis dahin, eine Adresse in der Bildungsdirektion zu finden, die mir Auskunft geben kann, wie viel ich in den letzten beiden Jahren auf meinem Zeitkonto angespart habe - auch das konnte ich nicht in Erfahrung bringen!
    Ich wünsche dir erholsame Feiertage und alles Gute im Jahr 2020

  • #27

    Gary (Montag, 23 Dezember 2019 19:04)

    Bundeslehrer*innen koennen ihren Zeitkontostand jederzeit (ich zB auch jetzt waehrend ich grad in 50% Zeitkontoverbrauch bin) auf bildung.portal.at nachschauen, wo er monatlich aktualisiert wird (wenn die MDL bei anderen auszahlungsrelevant werden, erfolgt auch der Eintrag am Zeitkontostand). Sowas sollte doch auch bei Landeslehrer*innen irgendwo moeglich sein. Schreib dem ZA-APS, dass sie sowas fordern sollen.

  • #28

    Martin (Freitag, 26 Juni 2020)

    Hallo,
    ich bin 30 Jahre alt und habe vor, meine MDLs aus Ansparungsgründen (sehr gute Verzinsung) auf ein Zeitkonto zu geben um mir das Geld knapp vor der Pensionierung auszahlen zu lassen. Das Gesetz besagt, dass ich für jede MDL 1,3% des Gehalts bekomme. Nun zu meinen Fragen:
    1) Kann es sein, dass sich diese 1,3% im Laufe der Jahre ändern und ich so bei der Auszahlung schlechter aussteige, als wenn ich mir das Geld heute auszahlen lasse? Zum Beispiel, wenn der Faktor auf 1,0% sinkt.
    2) Werden solche Gesetzesänderungen (falls sie mich betreffen) irgendwo frühzeitig angekündigt, sodass ich darauf reagieren kann und mir das Geld auszahlen lassen kann?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  • #29

    Josef Gary Fuchsbauer (Freitag, 26 Juni 2020 17:14)

    So langfristige Voraussagen sind natuerlich nicht mit hoechster Wahrscheinlichkeit moeglich. Aber dass eine Aenderung ohne Vorankuendigung kommt, ist in einem Rechtsstaat nicht moeglich. Bei aktueller Gesetzeslage ist beim Antrag auf Auszahlung des Zeitkontos so vorzugehen, als waeren die MDL im Monat des Antrages gehalten worden. Wenn also das Parlament keine rueckwirkende Verschlechterung beschließt, kann eine Auszahlung vor einer Verschlechterung zu den alten Bedingungen erreicht werden. Im Uebrigen ist der Faktor 1,3 eh (nach mehreren Absenkungen,zuletzt 2009) schon so schlecht, dass eine Stunde ueber der Lehrverpflichtung um ein Drittel weniger bringt, als die Stunden bis zu Lehrverpflichtung.

  • #30

    Martin (Freitag, 26 Juni 2020 21:05)

    Vielen Dank für die rasche Auskunft. Das hilft mir schon mal weiter. Ich werde es "riskieren". Und sonst gehe ich halt früher in Pension.
    lg Martin

  • #31

    Heinz (Dienstag, 14 Juli 2020 14:45)

    Hallo! Ich bin Bundeslehrer (Vertragsbediensteter) und im April geboren, d.h. meine Pension würde am 1. Mai 2030 beginnen. Da ich üblicherweise viele Maturaklassen unterrichte, würde ich gerne die Zeit von September bis April in meinem letzten Schuljahr mit dem Zeitkonto abdecken. Wären dafür 480 WE notwendig? Vielen Dank und liebe Grüße Heinz

  • #32

    Gary (Dienstag, 14 Juli 2020 14:56)

    Ja. 60 WE pro Monat, um voll freigestellt zu sein.
    Allerdings werdens sogar a bissl weniger sein, weil das Schuljahr am 3. (W,N,B) oder 10.9. beginnt und daher im September um 4 (W,N,B) oder 18 WE weniger abgezogen werden (pro Tag 2 WE).

  • #33

    Heinz (Dienstag, 14 Juli 2020 15:33)

    Hallo Gary! Vielen Dank für die schnelle Antwort! Liebe Grüße Heinz

  • #34

    Klaus (Montag, 14 September 2020 14:48)

    Hallo!
    Ich beabsichtige 4 halbe Jahre anzusparen und 4 Jahre früher in Pension zu gehen.
    Muss dies durch meine Vorgesetzten genehmigt werden, oder kann es auch abgelehnt werden?
    Muss ich jährlich um Verlängerung ansuchen, oder für alle 4 Jahre gleichzeitig?
    Kann ich ggf. im (letzen) 4. Jahren doch arbeiten gehen, wenn ich es mir aus finanziellen Gründen anders überlege?
    Vielen Dank

  • #35

    Josef Gary Fuchsbauer (Dienstag, 15 September 2020 06:21)

    Das Ansparen ist nicht genehigungspflichtig, sondern bloß am Beginn JEDES einzelnen Schuljahres bis 30.9. formlos schriftlich zu melden (kann also nicht heuer fuer mehrere Schuljahre gemeldet werden).
    Der gewuenschte Verbrauch des Zeitkontos als Freizeit ist vor JEDEM einzelnen Schuljahr bis 1.3. formlos zu BEANTRAGEN. Es kann nur abgelehnt werden, wenn keine Ersatzlehrer*innen gefunden werden, außer der Verbrauch ist sonst vor der Pensionierung nicht mehr moeglich. Insofern sollte dein Plan aufgehen. Ein Beantragen fuer mehrere Jahre im vorhinein ist zumindest im Gesetz nicht vorgesehen, wird aber moeglicherweise vor der Pension genehmigt. Ich wuerde aber immer im Februar fuers naechste Schuljahr beantragen (speziell wenn du vielleicht spaeter eine andere Entscheidung treffen wirst.

  • #36

    Susanne Huber (Samstag, 07 November 2020 08:38)

    Ich spare erst seit September ins Zeitkonto ein, wo kann man denn die angesparten Werteinheiten einsehen?
    Vielen Dank!

  • #37

    Gary (Samstag, 07 November 2020 09:07)

    Wenn du Bundeslehrerin bist, dann steigst du auf bildung.portal.at ein, gehst auf Serviceportal Bund und dort auf Personalservices und weiter zu Mitarbeiter/in und klickst dort auf Arbeitszeiten. Wenn hier "Anzeige Zeitkonto" noch nicht aufscheint, dann bitte in der Schule melden, dass das vom Dienstgeber eingerichtet werden moege. Sobald dann die MDL-Abrechnung eines Monats (fuer die anderen zwecks Auszahlung) ueberspielt worden ist, erscheint auch in Anzeige Zeitkonto die Information.
    Bei Landeslehrer*innen ist es nach Bundeslaendern unterschiedlich, aber meines Wissens ist es in den meisten Bundeslaendern so, wie es frueher auch bei den Bundeslehrer*innen war: Erst im Herbst nach dem Schuljahr kommt eine Information ueber den Stand nach dem abgerechneten Schuljahr (wieviel jedes Monat angespart wurde und der aktuelle Gesamtstand).

  • #38

    Thorsten (Sonntag, 22 November 2020 22:21)

    Lieber Gary!

    Ich spare seit September auf das Zeitkonto.
    Ich habe ein paar grundsätzliche Fragen.
    a) Kann ich den Antrag fürs Zeitkonto auf "Verdacht" stellen? Sprich auch wenn ich am Schulanfang keine MdLs habe aber mich absichern möchte, falls ich unterm Jahr welche bekommen würde (wie Krankenstandsvertretung)
    b) Kann ich wenn ich mehr wie 720We angespart habe also 1200We und mit 1. Mai in Pension gehen kann, dann zwei Schuljahre vorher Dienst freistellen lassen? Oder ist das nicht möglich?

    Liebe Grüße

  • #39

    Gary (Sonntag, 22 November 2020 22:47)

    zu a) ja; hab ich selber auch gemacht und hatte dann tatsaechlich 32 WE am Jahresende am Konto;
    zu b) ja; im vorletzten Jahr im Februar fuers kommende Schuljahr um volle Zeitkontofreistellung ansuchen und 720 WE verbrauchen; im Zeitkontofreijahr dann nicht vergessen, wieder im Februar um die Freistellung von Schuljahresanfang um volle Zeitkontofreistellung bis zur Ruhestandsversetzung (oder als Vertragslehrer bir zur Kuendigung wegen Pension) am Ende des 30.4. ansuchen und (knapp) 480 WE (weil die ersten Septembertage noch im alten Schuljahr sind sinds a bissl weniger) verbrauchen. Als Beamter kann man zwar formell fruehestens erst 1 Jahr vor der Ruhestandsversetzung um diese ansuchen, aber man muss es trotzdem beim Zeitkontofreistellungsansuchen auch schon dazuschreiben, weil diese ja nur wegen Ruhestandsversetzung unterm Jahr enden darf. Ein Vertragslehrer kann die Kuendigung eh auch schon 14 oder 15 Monate vorher aussprechen (spaetestens waere es 5 Monate vorher moeglich). Um die Pension muessen Vertragslehrer*innen ja dann sowieso extra spaetestens 3 Monate davor bei der PVA ansuchen.

  • #40

    Thorsten (Montag, 23 November 2020 07:43)

    Vielen lieben Dank, Gary!
    Hab zwar BJ.1988 noch ein wenig zur Pensionierung, aber ich denke ich stelle ab jetzt jedes Jahr meinen Zeitkontoantrag.
    Denn wer weiß wie lange ich gesetzlich arbeiten muss und da ist es nie schlecht sich vor der Pension früher freistellen zu lassen.

  • #41

    Johannes (Freitag, 26 Februar 2021 10:30)

    Lieber Gary!

    Ich habe eine etwas seltsam klingende Frage:
    Werden die im Zeitkonto angesparten MDLs im Todesfall auch ausbezahlt wie beim Ausscheiden des Dienstes mit Pensionsantritt oder sind dann diese MDLs "verloren"?

    Liebe Grüße

  • #42

    Gary (Freitag, 26 Februar 2021 11:28)

    Ja. Ist leider auch schon vorgekommen (Bergunfall). Es dauert allerdings bis die Erben ans Geld kommen, weil ja bis zur Erbabwicklung kein Zugriff besteht.

  • #43

    Walter (Dienstag, 09 März 2021 09:10)

    Hallo Gary!
    Ich bin September geborener und möchte mit 1.Oktober in den Ruhestand treten. Ich habe noch im Juli einen Gehaltssprung. Wann werden meine angesparten Gutstunden zur Auszahlung abgerechnet? Bei Antragstellung oder nach meinem letzten Arbeitstag ende September und muss ich die Auszahlung des Zeitkontos in meinem Schreiben um Versetzung in den Ruhestand mit anführen?

  • #44

    Gary (Dienstag, 09 März 2021 09:27)

    Lt. Gesetz werden die am Zeitkonto angesparten Stunden nach Ruhestandsversetzung (ohne Antrag) zu ausbezahlt, als wären sie im letzten Monat gehalten worden.
    Wenn die Auszahlung vorher gewünscht wird, werden die am Zeitkonto angesparten Stunden so ausbezahlt, als wären sie im Monat der Auszahlungsbeantragung gehalten worden. Daher bitte in deinem Fall jedenfalls nicht vor Juli beantragen.
    Aber wie oben in Klammer geschrieben: Es ist kein Antrag erforderlich.

  • #45

    Michael Pfaffl (Montag, 03 Januar 2022 20:20)

    Liebes ÖLI-UG-Team,
    ich bin pragmatisiert, unterrichte an einer LBS in NÖ und würde gerne eure Expertise einholen:
    Ich werde im August 2022 62 Jahre alt und habe seit August 2021 42 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeiten beisammen.
    Ich befinde mich im 5. Jahr der Zeitkontoansparung und werde voraussichtlich mit Ende des Schuljahres 21/22 ca. 1200 MDL angespart haben.
    Ich beabsichtige nun den Konsum meines Zeitkontoguthabens und werde daher im Schuljahr 22/23 nicht unterrichten.
    Für die weitere Vorgangsweise ziehe ich folgende Überlegungen in Betracht:
    1.) Pension mit der 62/42 - Regelung ab September 2023 (also mit 62 Jahren und 3 x 3,36% Abschlag) und Auszahlung der verbleibenden MDL (ca. 400).
    2.) Pension mit der 62/42 - Regelung ab Februar 2024 - dabei würden keine auszuzahlenden MDL's verbleiben.
    3.) Zeitkontokonsum im gesamten SJ 22/23, 50:50 Lehrgangssabbatical im SJ 23/24 und per Sept. 24 in Pension mit der 62/42 - Regelung
    Welche Variante wäre eurer Meinung nach empfehlenswert?

    Herzlichen Dank im Voraus für die Bemühungen und freundliche Grüße.
    Michael Pfaffl

  • #46

    Josef Gary Fuchsbauer (Montag, 03 Januar 2022 22:21)

    Lieber Michael! Aus meinen gerechneten Fallbeispielen kann ich zwar sagen, was üblicherweise herauskommt
    [ a) Zeitkontonutzung als Freizeit ist besser als Auszahlen lassen und für diese Zeit Pensionsabschläge in Kauf nehmen;
    b) Pensionsbezug ist trotz Abschlägen besser als selbstfinanzierte Sabbaticalfreizeitnutzung ],
    ABER einerseits ist dann doch wieder jeder Fall anders und
    andererseits kommt es immer drauf an, mit welcher Lebenserwartung man rechnet ...
    Daher mein Vorschlag: Wir können die Details deiner Situation/Wuensche gern auch per Mail beraten.
    LG Gary, fuchsbauer@oeli-ug.at

  • #47

    Maria Eder-Eichberger (Freitag, 10 Juni 2022 22:50)

    Ich bin seit mehr als 20 Jahren Vertragslehrerin und unterichte an der Bafep als auch an der PH. Je nach Semester habe ich Übersunden oder nicht. Nun würde ich gerne die Überstunden "gutschreiben lasse" (Zeitkonto) um sie im darauffolgenden Jahr, wenn ich an der PH wieder weniger Seminare abhalte, die "gutgeschriebenen Stunden" (Zeitkonto) zum "Auffüllen" auf die volle Lehrverpflichtung zu verwenden. Ist dies möglich? Danke im Voraus, mit lieben Grüßen Maria Eder-Eichberger

  • #48

    Gary (Samstag, 11 Juni 2022 07:57)

    Liebe Maria!
    Ich nehme an, dass du als Bundeslehrerin an der Bafep die PH-Stunden als Mitverwendung hast und du beides in einem abgerechnet/asubezahlt bekommst und daher alles, was über 20 WE liegt als Überstunden mit dem gesetzlichen Faktor 1,3% (pro WE) vom Grundbezug bezahlt bekommst.
    Dann kannst du dir (Antragstellung jeweils im September!) alle Überstunden eines Schuljahres aufs Zeitkonto gutschreiben lassen.
    Das Zeitkonto als Freizeit zum "Auffüllen" auf die volle Lehrverpflichtung zu verwenden ist allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
    - du musst das bis spätestens 1. März im vorangehenden Schuljahr beantragen,
    - du musst dann am Schulanfang mindestens 50 Jahre alt sein und
    - du musst mindestens eine halbe Lehrverpflichtung (360 WE pro Schuljahr) dafür am Zeitkonto haben und verwenden und
    - die Bildungsdirektion muss für die von dir nicht genutzte (mindestens halbe) Lehrverpflichtung jemand neuen anstellen oder einen befristeten Vertrag verlängern, außer aus organisatorischen Gründen sind deine wegfallenden Stunden nicht nachzubesetzen.
    Es ist also nicht möglich zB 75% (15 WE) zu unterrichten und die restlichen 25% aus dem Zeitkonto zu nehmen. Das Umgekehrte ist möglich, zB 25% (5 WE) zu unterrichten und die restlichen 75% aus dem Zeitkonto zu nehmen, weil eben mindestens 50% aus dem Zeitkonot sein müssen.

  • #49

    Franz (Mittwoch, 01 Februar 2023 20:13)

    Liebes ÖLI-UG-Team,
    im Lauf der Jahre habe ich sehr viele MDL ansparen können, die ich bis zu meiner Pensionierung nicht mehr verbrauchen kann. Ich werde mir ein erhebliches Guthaben, nämlich zwei volle Jahre, auszahlen lassen.
    Nun bin ich aber leider in der Interpretation des Gehaltsgesetzes patschert und würde mir gerne erklären lassen, wie "1,3% des Gehalts" zu interpretieren sind. Bedeutet das, dass ich für 720 WE nur 720*1,3% = 936% eines Monatsgehaltes ausbezahlt bekomme, also nicht einmal das Gehalt für 10 Monate? Dann hätte ich mit dem Zu-lange-Arbeiten keine gute Wahl getroffen.
    Danke für Eure Verständnishilfe und für den unkomplizierten Service hier.
    Schöne Grüße
    Franz

  • #50

    Helmut (Freitag, 21 April 2023 11:42)

    Hallo meine Frage bezieht sich auf den Verbrauch meines Zeitkontos bis zum Pensionsantritt, welcher der 1.9. ist.
    Mein Zeitkonto - Guthaben übersteigt 1.000 Stunden!
    Sind für den Verbrauch bis zu meinem Pensionsantritt 1.9. auch die Ferientage nach Schulschluss mitzurechnen oder kann sich meine Freistellung um die Ferienzeiten verschieben, da eigentlich von cirka 7.7. - 1.9. Ferienzeit ist? Oder werden egal ob Schul- oder Ferienzeit 60 Stunden pro Monat abgebucht!
    Danke für eine kompetente Rückmeldung!
    Liebe Grüße
    Helmut

  • #51

    JosefGary Fuchsbauer (Freitag, 21 April 2023 12:31)

    Zunächst ein Hinweis: oeliug.at wird seit Monaten nicht mehr gewartet (wie auch auf der Startseite zu lesen ist) und die Kommunikation bezüglich Blog funktioniert schon lange nicht mehr ordentlich
    (wir bekommen keine Info über neue Einträge). Es gilt nun
    oeli-ug.at
    als unsere Website und Fragen schickt ihr am besten per Mail zB allgemein an
    a@oeli-ug.at
    Die Zeitkontoregelung sieht vor, dass ein Schuljahr mit 36 Wochen beim Ansparen gerechnet wird,
    sodass sich die für ein ganzes Freijahr erforderlichen 720 WE (36 Wochen mal 20 WE/Woche) ergeben.
    Während der Freiphase, die normalerweise nur ein ganzes Schuljahr sein kann, werden die 720 WE auf 12 Monate á 60 WE aufgeteilt, weil ja die Bezahlung auch die Ferienzeiten betrifft.
    Wenn aber das Dienstende wegen Ruhestandsversetzung oder Kündigung (üblicherweise wegen Pensionsberechtigung) innerhalb eines Schuljahres liegt, dann ist die Zeitkontofreistellung auch von Schuljahresanfang nur bis zum Dienstende möglich. Da das Schuljahr fast nie an einem Monatsbeginn anfängt, gibt es dafür die Regelung, dass die 60 WE für ein Monat auf je 2 WE pro Tag aufgeteilt werden und zB bei einer Zeitkontofreistellung von 9.9. bis 30.11. 144 WE abgebucht werden (22x2 im Sept. und je 60 im Okt. und Nov.).
    Wenn jemand seine Dienstzeit am 30.6. enden lässt, dann sind für Juli und August keine Zeitkonto-WE erforderlich, aber es wird dann eben auch im Juli und August kein Gehalt mehr bezahlt.
    Wenn dein Pensionsantritt am 1.9. ist (was bei mir 2022 auch der Fall war), dann werden in Summe nicht 720 WE, sondern pro Tag, der im September des Vorjahres noch im vorhergehenden Schuljahr lag, um 2 WE weniger als 720 abgebucht und alles, was danach am Zeitkonto verbleibt, wird dir so ausbezahlt, als hättest du diese Überstunden in deiner aktuellen Gehaltsstufe gehalten.